Unser Angebot
Wir bieten Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand als Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 und als Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an. Wir führen diese Hilfen im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main und in Kooperation mit den für den jeweiligen Stadtteil zuständigen Sozialrathaus durch.
Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII unterstützt die Erziehungsaufgaben der Eltern und anderer Personensorgeberechtigter durch Beratung und Begleitung der gesamten Familie und sucht diese in ihrem Lebensumfeld auf. Im Vordergrund der Hilfe steht das Wohl des Kindes.
Erziehungsbeistand gemäß § 30 SGB VIII ist ein Hilfeangebot für Kinder im Schulalter und Jugendliche für die Bewältigung von Krisen und Entwicklungsproblemen zur Förderung der persönlichen Entwicklung im Sozialisationsprozess.
Erziehungsbeistand gemäß §41 in Verbindung mit § 30 ist ein Angebot für junge Volljährige zur Stärkung ihrer Persönlichkeit und Förderung ihrer Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe.
Erziehungsbeistand gemäß §§ 30, 41 in Verbindung mit §35a Abs. 2 Ziffer 1 SGB VIII wendet sich an seelisch behinderte junge Menschen und junge Volljährige zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.