Erziehungsbeistand (EBST)
EBST kann auch ein Angebot für junge Volljährige zur Stärkung ihrer Persönlichkeit und Förderung ihrer Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe sein.
Wir bieten:
- Erarbeitung von Lebensperspektiven und Begleitung bei der Zielverwirklichung
- Reflektion gesellschaftlicher Anforderungen und eigener Bedürfnisse
- Thematisierung von familiären Beziehungen, Freundschaft, Liebe und Partnerschaft
- Begleitung in Ablöse- und Autonomiebestrebungen
- Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen wie Wohnungssuche, Umgang mit Geld und Übernahme von Verantwortung
- Anleitung zum Aufbau und Aufrechterhaltung einer geregelten Alltagsstruktur
- Begleitung zu Behörden und Institutionen
- Unterstützung bei Bewerbungen, Lehrstellen- und Arbeitsplatzsuche
- Förderung von Entscheidungsfindungsprozessen
- Vernetzung mit Fachstellen bei Suchtgefährdung und exzessivem Konsum von Medien und Computerspielen und Internet
- Zusätzlich bieten wir Erziehungsbeistand in Verbindung mit §35a Abs. 2 Ziffer 1 SGB VIII an. Dieses Angebot wendet sich an junge Menschen und junge Volljährige mit seelischer Behinderung und unterstützt sie zur Förderung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe.
Betreuungsziele, zeitlicher Umfang und Dauer der Hilfe werden im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII individuell festgelegt und den Erfordernissen im Verlauf der Betreuung angepasst.