Erziehungsbeistand (EBST)

EBST kann auch ein Angebot für junge Volljährige zur Stärkung ihrer Persönlichkeit und Förderung ihrer Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe sein.

Wir bieten:

           

                 

 

 

                                        

Betreuungsziele, zeitlicher Umfang und Dauer der Hilfe werden im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII individuell festgelegt und den Erfordernissen im Verlauf der Betreuung angepasst.

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